unternehmensgruendung

Gründung eines Unternehmens

Außenwirtschaftliche Strukturen

Die außenwirtschaftliche Tätigkeit und der Handel werden vom Wirtschaftsministerium koordiniert, dessen Wirtschafts- und Handelsmissionen (WHM) bereits in 31 Ländern tätig sind.

Die Hauptaufgabe der WHM besteht in der Erarbeitung von Maßnahmen für die Entwicklung von Handelsbeziehungen und deren Analyse. Für die notwendigen Beratungen stehen die qualifizierten Mitarbeiter der WHM zur Verfügung. Die von der WHM gesammelten Daten ausländischer Firmen werden über das Filialnetz des Wirtschaftsministeriums in die gesamte Ukraine weitergeleitet.

Prioritäten für Investitionen sind:

  • Die Entwicklung des Treibstoff- und Energiekomplexes sowie der energie- und ressourcensparender Technologien;
  • Sozialbranche;
  • Die Entwicklung des Agrarwirtschaftskomplexes;
  • Die Entwicklungsbeschleunigung der medizinischen und mikrobiologischen   Industrie;
  • Die Beseitigung der Folgen der Tschernobylkatastrophe.
  • Schutz ausländischer Investitionen

Die Rechte ausländischer Investoren werden durch die Gesetzgebung gesichert. Im Einzelnen:

  • Eine Nationalisierung und Zwangsentnahme der Investitionen ist nicht möglich.
  • Die aus Investitionen erzielten Einkünfte und Gewinne der Investoren können nach Zahlung von Steuern, Gebühren etc. unbeschränkt und unverzüglich in jeder ausländischen Währung ins Ausland transferiert werden.
  • Es besteht die Möglichkeit der Reinvestition der Einkünfte eines ausländischen Investors in die Wirtschaft der Ukraine.

Für die operative, außergerichtliche Lösung von Streitfragen zwischen ausländischen Investoren und der Exekutive wurde vom Präsidenten der Ukraine im März 1997 die Kammer der unabhängigen Experten gegründet, zu deren Mitgliedern auch Vertreter der renommierten ausländischen Gesellschaften zählen. Angesichts des Produktionsrückganges und der wachsenden Arbeitslosigkeit gewinnt das positive Image der ausländischen Investoren zunehmend an Bedeutung.

 

Registrierung ausländischen Investitionen

Die Registrierung ausländischer Investitionen in der Ukraine ist obligatorisch und erfolgt durch die außenwirtschaftlichen Abteilungen der Gebietsadministrationen. Für die Registrierung muß der Investor (oder sein gesetzlicher Vertreter) der Registrierungsbehörde Informationen in bestimmter Form vorlegen, die folgende Daten enthalten müssen: -

  • juristische Anschrift des Investors;
  • Investitionsform;
  • Investitionsobjekt;
  • Investitionsart;
  • Gesamtinvestitionssumme in konvertierbarer Währung;
  • Voraussichtliche Dauer der Investitionsanlage und deren Nutzung.

Gründung und Registrierung von Unternehmen in der Ukraine:

Unternehmungsarten

In der Ukraine existieren Staatsunternehmen, Unternehmen nichtstaatlicher Eigentumsform und gemischte Eigentumsformen, die wie folgt qualifiziert werden:

  • Als individuelles Unternehmen gilt eine Firma die aus dem Privateigentum einer Privatperson und ausschließlich deren Arbeit;
  • Als Familienunternehmen gilt eine Firma aus dem Eigentum und der Arbeit ukrainischer Bürger, die zu einer Familie gehören und in einem Haushalt wohnen;
  • Als Privatunternehmen gilt eine Firma aus dem Eigentum eines einzelnen Bürgers der Ukraine mit dem Recht, Arbeitkräfte einzustellen;
  • Als Kollektivunternehmen gilt eine Firma, die im Besitz des Arbeitskollektives eines Betriebes, einer Kooperative, einer anderen Statutgesellschaft oder einer öffentlichen oder religiösen Organisation befindet;
  • Als gemeinsames Unternehmen gilt eine Firma aus dem Kapital verschiedener Eigentümer (gemischte Eigentumsform), deren Gründer juristische Personen und Bürger der Ukraine und anderer Staaten sein können;
  • Unternehmen aus dem Eigentum juristischer und privater Personen anderer Staaten (nicht Residenten).
  • Andere Unternehmen, deren Gründung der Gesetzgebung der Ukraine nicht widerspricht.

Rechtsformen

  • Produktionskooperative;
  • Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH);
  • Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung;
  • Aktiengesellschaft;
  • Vollgesellschaft;
  • Kommanditgesellschaft.

Gründungsdokumente

Die Unterlagen für staatliche Registrierung sollten in ukrainischer Sprache abgefasst sein. Für die staatlichen Registrierungsbehörden (Vollzugsausschüsse von Stadt-, Stadtbezirks- oder Bezirksräten, staatliche Bezirksverwaltungen der Städte Kyiw und Sewastopol) sollten folgende Unterlagen vorbereitet werden:

Gründungsvertrag und Statut

  • Die Entscheidung des Eigentümers oder eines vom ihm bevollmächtigten Organes über die Gründung des Subjektes einer unternehmerischen Tätigkeit;
  • Der Gründungsvertrag, wenn es 2 oder mehr Eigentümer oder von Ihnen bevollmächtigte Organe sind;
  • Das Statut (nur eine Voll- oder eine Kommanditgesellschaft handelt aufgrund eines Gründungsvertrages).

Verzeichnis der obligatorischen Daten

  • Eigentümer;
  • Name;
  • Sitz;
  • Tätigkeitsgegenstand und Zielsetzung;
  • Führungsorgane und Gründungsweise;
  • Kompetenz und Vollmachten der Belegschaft und des von ihr gewählten Organes;
  • Bildungsweise des Eigentums des Unternehmens;
  • Bedingungen der Reorganisation oder Einstellung der Tätigkeit des Unternehmens;
  • Benennung der Interessenvertretung der Belegschaft (Kollektivrat, Betriebsrat, Gewerkschaftskomitee u.s.w.)

Darüber hinaus können im Statut auch Daten angegeben werden:

  • zu Geschäftsbeziehungen,
  • zu Vollmachten, Gründungsstruktur- und Weise des Betriebsrates,
  • zu Waren- und Leistungszeichen.

Die Gründungsunterlagen eines Unternehmens jedweder Rechtsform müssen außerdem folgende möglichst ausführliche und eindeutige Informationen enthalten:

  • Gründungsweise und Kompetenz der Führungsorgane des Unternehmens;
  • Austrittsordnung aus dem Teilnehmerbestand eines oder mehrerer Teilnehmer;
  • Abtretung des Anteiles am Stammkapital; für geschlossene Aktiengesellschaften die Enteignungs- und Erwerbsverfügung der Aktien der Gesellschaft (dasselbe gilt für offenen Aktiengesellschaften);
  • Erbfolge der Teilnehmer am Eigentum des Unternehmens und Nachfolgerechte der Gründer bzw. der juristischen Personen;
  • Bestimmungen der Gewinnverteilung und Fondsbildung;
  • Rechte und Pflichten der Gründer (Teilnehmer), Verantwortung bei Nichterfüllung oder nicht ausreichender Erfüllung;
  • Kontrollordnung für die Tätigkeit des Führungsorgans seitens des Eigentümers;
  • Gegenstand der Tätigkeit des Unternehmens.

Tatsächlich kann ein Unternehmen nur die Tätigkeitsarten ausüben, die unmittelbar im Statut stehen. Die Tätigkeitsbereiche, die einer Lizensierung obliegen, müssen im Statut präzise genannt werden.

Registrierung

Hier sind mindestens 5 Etappen zu berücksichtigen:

>> Etappe 1

Staatliche Registrierungsbehörde

Gemäß §9 der Bestimmung über die staatliche Registrierung der Subjekte des Unternehmertums soll das staatliche Registrierungsorgan innerhalb von 5 Tagen nach der Einreichung der Unterlagen des Gegenstandes der unternehmerischen Tätigkeit registrieren und ein Registrationszeugnis nach dem von der Verordnung bestimmten Muster aushändigen sowie Originale des Statutes und des Gründungsvertrages. Alle drei Dokumente müssen mit der Unterschrift eines entsprechenden Beamten und einem Siegel der staatlichen Administrationsbehörde versehen sein. Die Registrationsfrist kann in vielen Behörden für eine ganz offizielle zusätzliche Gebühr auf bis zu 1-2 Tagen reduziert werden. Diese Gebühr ist relativ gering: Sie beträgt etwa 20 bis 100 Hrywnja.

>> Etappe 2

Staatliche Einheitsregister

Dazu benötigen Sie:

1. Registrierungszeugnis.

Das Registrierungszeugnis und ein notariell beglaubigtes Exemplar der Gründungsunterlagen mit dem Vermerk der Registrierungsbehörde über die staatliche Registrierung.

2. Eintragungskarte.

In dieser Karte werden Grunddaten über die Gründer, Geschäftsführung, Rechtsform, Tätigkeitsarten, sowie folgendes angegeben:

  • Wenn der oder die Gründer juristische Personen sind, muß in der Karte der Indentifikationskode und die Telefonnummer eines jeden Gründers angegeben werden.
  • Die Karte muß den Namen (Vor- und Nachnamen) des Geschäftsführers enthalten, selbst wenn dieser kein Gründer ist.
  • Im Posten „Tätigkeitsarten“ muß genau die Tätigkeit stehen, die das Unternehmen tatsächlich ausüben wird. Für diese ist auch eine Lizenz nötig.

 

 


>> Etappe 3

Eintragung bei der Steuerbehörde

Nach der Eintragung ins Staatliche Einheitsregister der Ukraine muß das Unternehmen bei der staatlichen Steueradministration des Registrationsortes eingetragen werden. Dafür werden die notariell beglaubigten Kopien der Gründungsunterlagen und des Registrierungszeugnisses benötigt. Vor der Eintragung bei der Steueradministration muß daß Unternehmen aber noch bei folgenden Behörden eingetragen werden:

  • Rentenfonds;
  • Beschäftigungsfonds;
  • Behörden der Sozialversicherung.

Dabei müßen bei einigen Behörden nicht nur die Gründungsunteralgen oder deren Kopien vorgelegt werden, sondern notariell beglaubigten Kopien, was zusätzliche Kosten verursacht. Bei der Eintragung ist die Eintagungskarte der juristischen Personen des Steuerzahlers auszufüllen. Hier werden Informationen über Gründer, Geschäftsführer, Hauptbuchhalter und die Grunddaten des Unternehmens angegeben (in der Regel dieselben wie in der Eintragungskarte der Statistikbehörden). Ist der Firmengründer ein juristische Person, seine Indentifikationsnummer in staatlichen Register privater Steuerzahler angegeben sein. Das gilt auch für Geschäftsführer und Hauptbuchhalter.

>> Etappe 4

Bankkontoeröffnung

Der Vermerk der Steueradministration auf dem Original des Statutes ist eine Grundlage für die Eröffnung eines laufenden Kontos des Unternehmens bei einer Bank (Umstellung eines früher eröffneten Kontos in ein ständiges).

Für die Kontoeröffnung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Notariell beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die staatliche Registrierung, des Gründungsvertrages und des Unternehmensstatutes;
  • Der vom Geschäftsführer und vom Hauptbuchhalter (wenn vorhanden) unterzeichnete Antrag auf Kontoeröffnung einer bestimmten Form;
  • Karte mit den notariell beglaubigten Unterschriftsmustern derjenigen Personen, die gemäß der gültigen Gesetzgebung und den Gründungsdokumenten zufolge berechtigt sind, Zahlungs- und andere Gelddokumente zu unterzeichnen und über das Konto zu verfügen.

Die Bank macht einen Vermerk über die Kontoeröffnung auf der Titelseite des Statutoriginals, wo auch der Vermerk der Steuerorganisation über die Eintragung bei der Steuerbehörde steht. Für die behördliche Genehmigung des Auftrages zur Siegel- und Stempelfertigung benötigen Sie die Bescheinigung über die Kontoeröffnung.

>> Etappe 5

Ausfertigung von Stempel und Siegel

Die Genehmigung zur Fertigung des Stempels und Siegels erhalten die Unternehmer sowie juristischen Personen von folgenden Behörden:

  • Für gemeinsame Unternehmen mit ausländischen Firmen – von Verwaltungen, Abteilungen des Innenministerium der Republik Krim, der Stadt Kyiw, der Gebiete und der Stadt Sewastopol, sowie anderer Städte;
  • Für alle anderen Unternehmen von Stadt und Bezirksabteilungen.

Der schriftliche Antrag zur Erteilung einer Genehmigung zur Fertigung des Unternehmensstempels und –siegels muß gemäß der Vorschrift vom Leiter des Unternehmens den genannten Behörden persönlich vorgelegt werden. Anlagen zum Antrag sind:

  • Muster des Stempels und Siegels in 2 Exemplaren, die vom Organ, das die Gründung oder die Registrierung des Unternehmens, einer öffentlichen oder wirtschaftlichen Organisation beschlossen hat, bestätigt sein müssen;
  • Kopie des Registrierungszeugnisses, dessen Nummer auf dem Stempel und Siegel stehen wird;
  • Bestätigung der Kontoeröffnung bei den Niederlassungen der Nationalen Bank, oder einer der kommerziellen Banken der Ukraine.

Ferner werden folgende Dokumente benötigt:

  • Das Original des Registrierungszeugnisses, das mit dem Vermerk auf der Rückseite über die Erteilung der Genehmigung zur Ausfertigung des Stempels und Siegels zurückgegeben wird;
  • Das Original oder notariell beglaubigte Kopie des Firmenstatutes und Gründungsvertrages oder aber nur des Statutes, die Gemeinsam mit der Genehmigung zurückgeben werden;
  • Der vom Leiter des Unternehmens bestätigte Auszug aus dem Statut darüber, daß das Unternehmen eine juristische Person ist, und das Recht zur Nutzung des Stempels uns Siegels hat.